Ankauf und Lagerung von Goldbarren
Ankauf von Goldbarren
Regeln der litauischen Münzanstalt für den Ankauf von Goldbarren
Ausschließlich in der litauischen Münzanstalt hergestellte Goldbarren werden aufgekauft.
Die Goldbarren müssen in der Originalverpackung und unbeschädigt sein.
Der Ankauf erfolgt über einen Kaufvertrag. Der Kunde soll seinen Personalausweis zeigen. In Übereinstimmung mit dem Gesetz legt das Unternehmen die ganze Information über die Transaktion zum Verfügung der Nationalen Finanzverwaltung (VMI) vor.
Der Ankaufspreis von Goldbarren wird anhand des Gold-Rohstoffpreises auf dem Markt berechnet. Der endgültige Preis wird vor Vertragsschluss angezeigt und angepasst.
Die Zahlung für die Goldbarren erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das vom Kunden angegebene Bankkonto. Die Banküberweisung erfolgt in 1 bis 3 Werktagen, wenn der Betrag 5000 EUR nicht überschreitet. Wenn der Wert von Goldbarren größer ist, wird die Zahlungsfrist individuell angepasst.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die ganzen im Recht der Litauischen Republik vorgesehenen Steuern zu übernehmen.
Bei jeglichem Verdacht auf Qualität, Authentizität oder mögliche Fälschung des Produkts wird eine Vereinbarung mit dem Kunden getroffen, die zusätzliche Prüfungsmaßnahmen in der Litauischen Bewährungskammer vorsieht. Die Kosten für die Produktüberprüfung gehen zu Lasten des Kunden.
Das Unternehmen kann auf den Ankauf von Goldbarren zu verzichten, ohne Grund dafür zu geben.
Lagerung von Goldbarren
Regeln der litauischen Münzanstalt für die Lagerdienstleistung von Goldbarren
Ausschließlich in der litauischen Münzanstalt hergestellte Goldbarren werden für die Lagerung aufgenommen.
Die Goldbarren müssen in der Originalverpackung und unbeschädigt sein.
Die angebotene Lagerdienstleistung ist kostenlos.
Vor der Übergabe von Goldbarren für die Lagerung wird ein Vermögensschutzvertrag abgeschlossen. Der Vertrag kann mit einer natürlichen oder juristischen Person aus der Litauischen Republik abgeschlossen werden.
Für den Vertragsschluss muss der Kunde seinen Personalausweis zeigen und erklären, dass die für die Lagerung übergebene Goldbarren in seinen Eigentum befinden.
Zum Zeitpunkt der Übergabe der Goldbarren werden diese anhand der Seriennummer, des Gewichts und der Menge identifiziert.
Bei jeglichem Verdacht auf Qualität, Authentizität oder mögliche Fälschung der Goldbarren wird eine Vereinbarung mit dem Kunden getroffen, die zusätzliche Prüfungsmaßnahmen in der Litauischen Bewährungskammer vorsieht. Die Kosten für die Produktüberprüfung gehen zu Lasten des Kunden.
Nach einer telefonischen Ankündigung seiner Absicht kann der Kunde seine übergebenen Goldbarren während der Arbeitszeit der litauischen Münzanstalt zurückholen.
Das Vermögen kann nur vom Kunde, der es übergeben hat, oder von einer von ihm bemächtigten Person zurückgeholt werden.
Die Sicherheit von Goldbarren wird durch Lagerung in speziellen Lagereinrichtungen mit angemessener Temperatur, Luftfeuchtigkeit und anderen Bedingungen sichergestellt, um ihre Beschädigungen oder Verschlechterung ihres Zustandes zu vermeiden.
Die litauische Münzanstalt übernimmt die Verantwortung für etwaige Einbußen oder Schäden aufgrund von Verlust oder Beschädigung der Goldbarren.
Die litauische Münzanstalt kann vom Abschließen des Dienstleistungsvertrages zu verzichten, ohne Grund dafür zu geben.